Willkommen
in Schweigen.
Bei Familie Beck
im Gästehaus Frieda.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung
    von Hotelzimmern zur Beherbergung und weiteren Leistungen des Hotels
    (Hotelaufnahmevertrag).
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung
    zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des
    Hotels in Textform.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies
    vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

  1. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden
    bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als
    Gesamtschuldner.
  3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem
    gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren.
    Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer
    vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und
    die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
    Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu geltenden Preise des Hotels zu
    zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des
    Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche
    Umsatzsteuer ein.
  3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten
    nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des
    Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich
    der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
  4. Rechnungen des Hotels sind innerhalb 14 Tagen ab Zusendung der Rechnung
    ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt ein Pauschalbetrag
    (Säumniszuschläge, Bearbeitungsgebühr) i. H. v. 25,00 Euro zu erheben.
  5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung
    oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
  6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel
    berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.
  7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung
    gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung und NoShow)

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf
    der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte
    Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche
    Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien
    Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom
    Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels
    auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum
    vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform
    ausübt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die
    Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer anzurechnen. Werden die
    Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte
    Vergütung zu 100% in Rechnung stellen.
  4. Ein Anrecht auf Rücktritt von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag erlischt ab
    zwei Wochen vor dem vertraglich geregelten Anreisetag. Hinweis: Gemäß Richtlinie
    2011/83/EU des europäischen Parlaments, Artikel 16 gilt das 14-tägige
    Rücktrittsrecht nicht für Hotelbuchungen. Es gelten die Stornobedingungen des
    Hotels.

5. Rücktritt des Gästehauses bzw. Hotels

  1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten
    Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel ebenfalls in diesem
    Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (z.B. nichteinhalten
    vertraglich vereinbarter Vorauszahlung).
  2. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf
    Schadensersatz.

6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer,
    soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten
    Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere
    Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:30 Uhr
    geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten
    Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr
    50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, danach 100%.

7. Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des
    Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind
    Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn
    das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer
    vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und
    Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von
    vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an
    den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf
    unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist
    verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen
    möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen
    Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des
    Zimmerpreises, jedoch höchstens € 3.500,-und abweichend für Geld, Wertpapieren
    und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten
    können bis zu einem Höchstwert von € 3.500,- im Hotelsafe aufbewahrt werden.
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Hotelparkplatz,
    auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein
    Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem
    Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder
    oder Anhänger und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder
    grober Fahrlässigkeit.

8. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen
    Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder
    Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.
  3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des
    Kollisionsrechts oder ähnlichem ist ausgeschlossen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der
    übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
    Vorschriften.

(Stand Oktober 2023)